Honorar

Wie bei allen Steuerberatungskanzleien richtet sich das Honorar grundsätzlich nach der von der Bundesregierung vorgegebenen Steuerberater-Gebührenverordnung.


Trotzdem gibt es auch noch eine individuelle Einstufung des Honorars, je nach tatsächlichem Aufwand und der Wertigkeit Ihrer jeweiligen Angelegenheit. Bei uns können Sie mit einer eigenen, guten Vorbereitung Ihrer Belege die Gebühren selber in den Griff bekommen. Wer jedoch auch für die Vorbereitung unsere Dienstleistung in Anspruch nehmen möchte, ist bei uns herzlich willkommen.

 

Nachfolgend einige Preisbeispiele, ein individuelles Angebot können wir Ihnen gerne schriftlich oder auch mündlich unterbreiten:

 

Jahresumsatz bis 50.000 €, Gewinn bis 30.000 €
lfd. monatliche Buchführung ab 70 €
Gewinnermittlung zum Jahresende ab 300 €
Umsatzsteuererklärung ab 150 €
Gewerbesteuererklärung ab 70 €
Einkommensteuererklärung ab 150 €

Jahresumsatz bis 100.000 €, Gewinn bis 50.000 €
lfd. monatliche Buchführung ab 70 €
Gewinnermittlung zum Jahresende ab 400 €
Umsatzsteuererklärung ab 200 €
Gewerbesteuererklärung ab 100 €
Einkommensteuererklärung ab 200 €

Vorarbeiten der Buchführung 30 €/Stunde
Bescheinigungen, Formulare etc. 60 €/Stunde
Fachliche Beratung 35 € je angef. ½ Stunde