Honorar
Wie bei allen Steuerberatungskanzleien richtet sich das Honorar grundsätzlich nach der von der Bundesregierung vorgegebenen Steuerberater-Gebührenverordnung.
Trotzdem gibt es auch noch eine individuelle Einstufung des Honorars, je nach tatsächlichem Aufwand und der Wertigkeit Ihrer jeweiligen Angelegenheit. Bei uns können Sie mit einer eigenen, guten Vorbereitung Ihrer Belege die Gebühren selber in den Griff bekommen. Wer jedoch auch für die Vorbereitung unsere Dienstleistung in Anspruch nehmen möchte, ist bei uns herzlich willkommen.
Nachfolgend einige Preisbeispiele, ein individuelles Angebot können wir Ihnen gerne schriftlich oder auch mündlich unterbreiten:
Jahresumsatz bis 50.000 €, Gewinn bis 30.000 € | |
lfd. monatliche Buchführung | ab 70 € |
Gewinnermittlung zum Jahresende | ab 300 € |
Umsatzsteuererklärung | ab 150 € |
Gewerbesteuererklärung | ab 70 € |
Einkommensteuererklärung | ab 150 € |
Jahresumsatz bis 100.000 €, Gewinn bis 50.000 € | |
lfd. monatliche Buchführung | ab 70 € |
Gewinnermittlung zum Jahresende | ab 400 € |
Umsatzsteuererklärung | ab 200 € |
Gewerbesteuererklärung | ab 100 € |
Einkommensteuererklärung | ab 200 € |
Vorarbeiten der Buchführung | 30 €/Stunde |
Bescheinigungen, Formulare etc. | 60 €/Stunde |
Fachliche Beratung | 35 € je angef. ½ Stunde |