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Anspruch auf Ausgleichszahlung bei Verspätung der Flugreise
Nach der sog. Fluggastrechteverordnung sind Fluggesellschaften
verpflichtet, die Passagiere zu entschädigen, wenn sich der Flug
erheblich verspätet.
In einem vom Bundesgerichtshof (BGH)
entschiedenen Fall vom 18.2.2010 wurde eine Pauschalreise auf die
Malediven gebucht. Der Hinflug von Frankfurt/Main nach Male startete 19
Stunden später als gebucht. Die Urlauber forderten von der
Fluggesellschaft pro Person eine Ausgleichszahlung in Höhe von 600 .
Die Richter des BGH entschieden hierzu, dass den
Urlaubern diese Ausgleichszahlung zusteht, da diese den Zielflughafen erst
mehr als drei Stunden nach der geplanten Ankunft erreichten. Des Weiteren
lagen auch keine außergewöhnlichen Umstände vor, die einer
Ausgleichszahlung entgegenstehen würden.
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