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Umsatzsteuer-Identifikationsnummer online beantragen


Zum Vorsteuerabzug berechtigte Unternehmer erhalten auf Antrag eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.). Antragsberechtigt sind Unternehmer, die nur Umsätze tätigen, die zum vollen Ausschluss vom Vorsteuerabzug führen, Kleinunternehmer, juristische Personen, die nicht Unternehmer sind, Land- und Forstwirte, wenn sie innergemeinschaftliche Erwerbe tätigen und zur Erwerbsbesteuerung optieren oder die Erwerbsschwellen überschreiten. Pauschalierenden Land- und Forstwirten wird eine USt-IdNr. auch dann erteilt, wenn sie innergemeinschaftliche Lieferungen ausführen.

Seit August 2005 wird beim Bundesministerium für Finanzen im Internet unter www.formulare-bmf.de ein Online-Formular zur Verfügung gestellt, über das eine vollautomatisierte Beantragung einer USt-IdNr. möglich ist. Dazu muss der Antragsteller unterschiedliche Identifikationsmerkmale in das Formular eingeben.

Die Bekanntgabe einer neu zugeteilten oder der bereits bestehenden, gültigen USt-IdNr. erfolgt ausschließlich auf dem Postweg an die Anschrift des jeweils betroffenen Unternehmers, die dem Bundesamt für Finanzen zur Verfügung steht. Dadurch soll vermieden werden, dass einem nicht berechtigten Antragsteller die USt-IdNr. bekannt gegeben wird, was eine missbräuchliche Verwendung dieser verhindern soll.

Anmerkung: Auf der Internet-Seite des BfF können Sie sich auch die Gültigkeit einer ausländischen USt-IdNr. bestätigen lassen. Ist die von Ihnen angefragte USt-IdNr. gültig, haben Sie die Möglichkeit der qualifizierten Anfrage mit Angaben zu Name/Rechtsform, Ort, Postleitzahl und Straße/Hausnummer Ihres ausländischen Abnehmers, die zur Sicherstellung der Steuerfreiheit ausreichend ist.


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