|   April 2024   |   März 2024   |   Februar 2024   |

Bibliothek - Themen von A bis Z


Notwendige Formalitäten für Minijobber


Von dem sog. "Nachweisgesetz" sind auch die Mini-Jobber betroffen. Der Arbeitgeber muss danach die wesentlichen Vertragsbedingungen spätestens einen Monat nach dem vereinbarten Arbeitsbeginn schriftlich niederlegen. Auch wesentliche Änderungen müssen innerhalb eines Monats bekannt gegeben werden. Zu den erforderlichen Angaben gehören:

  • Name und Anschrift der Vertragsparteien,
  • Einstellungszeitpunkt,
  • Arbeitsort,
  • Tätigkeitsbeschreibung,
  • Hinweis auf anwendbare Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen,
  • Zusammensetzung des Arbeitsentgelts,
  • Arbeitszeit,
  • Urlaubsdauer sowie
  • Kündigungsfristen.
Das Gesetz gilt für alle Arbeitnehmer, es sei denn, dass sie nur zur vorübergehenden Aushilfe von höchstens einem Monat eingestellt werden.


Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung und Gewähr für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden. Aufgrund der teilweise verkürzten Darstellungen und der individuellen Besonderheiten jedes Einzelfalls können und sollen die Ausführungen zudem keine persönliche Beratung ersetzen.

Inhalt ausdrucken
zurück zum Inhaltsverzeichnis

Haben Sie Fragen zu dem Beitrag? Sprechen Sie uns an!
Per E-Mail oder telefonisch unter 0385 4807755