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Seit 1.2.2009 Elternzeit auch für Großeltern
Ab dem 1.2.2009 können nun auch Großeltern unter bestimmten
Bedingungen in (Groß)Elternzeit gehen. Die Änderungen im
Bundeselterngesetz und im Elternzeitgesetz sehen beispielsweise vor, dass
die Bezugsdauer des Elterngeldes einmalig ohne Begründung geändert
werden kann.
Zudem erhalten auch Großeltern Anspruch auf Elternzeit, wenn ihre
Kinder minderjährig sind oder während der Schulzeit oder
Ausbildung ein Kind bekommen haben. Sie können dann eine "Großelternzeit"
beantragen, während der Staat das Geld weiterhin an die Eltern
auszahlt.
Mit Inkrafttreten der Gesetzesänderungen gilt zudem eine einheitliche
Mindestbezugszeit des Elterngeldes von zwei Monaten. Jeder Elternteil, der
sich dann um die Kinderbetreuung kümmert, muss also mindestens zwei
Monate aus dem Job aussteigen.
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