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Amtsniederlegung eines GmbH-Geschäftsführers
Die Amtsniederlegung des Geschäftsführers einer GmbH ist gegenüber dem für die
Bestellung zuständigen Organ der Gesellschaft, in der Regel also gegenüber der Gesellschafterversammlung zu erklären.
Unproblematisch ist daher der Zugang der Erklärung, wenn sie gegenüber der Gesellschafterversammlung oder gegenüber allen
Gesellschaftern (bzw. allen Mitgliedern des anderen für die Bestellung zuständigen Organs) erfolgt oder doch jedenfalls allen
nachrichtlich übersandt wird. Da im Rahmen der Gesamtvertretung eine Willenserklärung mit Wirksamkeit gegenüber einem
Gesamtvertreter abgegeben werden kann, genügt auch die Erklärung gegenüber einem gesamtvertretungsberechtigten Gesellschafter.
Geschäftsführer sind allerdings nicht die richtigen Adressaten einer solchen Erklärung. Da der Geschäftsführer nämlich
weder sich selbst noch gesamt- oder einzelvertretungsberechtigte Mitgeschäftsführer bestellt, kann die Amtsniederlegung eines Geschäftsführers
einer GmbH gegenüber einem im Amt verbleibenden Mitgeschäftsführer nicht wirksam erklärt werden.
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