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Eintragung von Selbstständigen in Handwerksrolle erleichtert
Am 29.6.2005 wurde die Verordnung über die Anerkennung von Prüfungen für die Eintragung in
die Handwerksrolle erlassen.
Mit der Neuregelung können sich künftig Ingenieure, Absolventen von technischen Hochschulen und staatlichen oder staatlich
anerkannten Fachschulen für Technik und für Gestaltung in die Handwerksrolle eintragen lassen.
Sofern sie über eine der handwerklichen Meisterprüfung mindestens gleichwertigen Qualifikation verfügen, werden sie in die
Lage versetzt, sich ohne weiteren Qualifikationsnachweis selbstständig zu machen.
Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung und Gewähr für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden. Aufgrund der teilweise verkürzten Darstellungen und der individuellen Besonderheiten jedes Einzelfalls können und sollen die Ausführungen zudem keine persönliche Beratung ersetzen.
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