|   März 2024   |   Februar 2024   |   Januar 2024   |

Bibliothek - Themen von A bis Z


Kreditfinanzierter Beitritt zu einem geschlossenen Immobilienfonds


Nach Auffassung der Richter des Bundesgerichtshofs stellt der kreditfinanzierte Beitritt zu einem geschlossenen Immobilienfonds ein Verbundgeschäft dar, wenn der Vermittler der Fondsbeteiligung zugleich unter Verwendung von Formularen der Bank die Finanzierung des Anteilserwerbs anbietet

Folge des Verbundgeschäftes ist es, dass die Kündigung der Gesellschaftsbeteiligung wegen arglistiger Täuschung sowohl dazu berechtigt, die Zahlungen auf das Darlehen einzustellen, als auch dazu, die Rückzahlung der an die Bank bis zur Kündigung geleisteten Zahlungen zu verlangen. Allerdings gilt dies nur insoweit, als die Fondsbeteiligung des Anlegers nicht schon durch Verluste, die von ihm anteilig mitzutragen sind, gemindert ist.

Die Bank ist daher gehalten, nach Kündigung der Gesellschaftsbeteiligung und damit zugleich des Darlehensvertrages das Geschäft abzurechnen. Im Ergebnis kann sie ihr Darlehen von dem Anleger damit nur insoweit zurückfordern, wie die Darlehenssumme das ihr überlassene Abfindungsguthaben des Anlegers übersteigt. Hat der Anleger auf das Darlehen bereits mehr zurückgezahlt als den der Bank danach zustehende Betrag, so kann der Anleger diesen Mehrbetrag sogar von der Bank zurückfordern. (BGH-Urt. v. 21.7.2003 – II ZR 387/02)


Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung und Gewähr für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden. Aufgrund der teilweise verkürzten Darstellungen und der individuellen Besonderheiten jedes Einzelfalls können und sollen die Ausführungen zudem keine persönliche Beratung ersetzen.

Inhalt ausdrucken
zurück zum Inhaltsverzeichnis

Haben Sie Fragen zu dem Beitrag? Sprechen Sie uns an!
Per E-Mail oder telefonisch unter 0385 4807755