Bibliothek - Themen von A bis Z
Umfang und Grenzen privater Internetnutzung am Arbeitsplatz
Viele Firmen statten mittlerweile aus betrieblichen Gründen immer
häufiger Arbeitsplätze mit einem Internetanschluss aus. Das kann dazu führen, dass Arbeitnehmer geneigt sind, das Internet auch
für private Zwecke zu nutzen.
Grundsätzlich ist anzumerken, dass Arbeitnehmer keinen gesetzlichen Anspruch auf die private Nutzung des am Arbeitsplatz zur Verfügung
gestellten Internetzugangs und E-Mail-Kommunikationssystems haben und der Arbeitgeber eine entsprechende Nutzung generell untersagen kann.
Aber in den meisten Fällen dulden Arbeitgeber das private "Surfen" im Internet, solange es im Rahmen bleibt, d. h. nicht größere
Teile der Arbeitszeit in Anspruch nimmt und keine spürbare Kostenbelastung auslöst.
Eine verhaltensbedingte Kündigung, die sich auf die Privatnutzung derartiger Anlagen stützt, kommt erst in Betracht, wenn der
Arbeitgeber vorher den Arbeitnehmer einschlägig abgemahnt oder zumindest ein ausdrückliches Verbot ausgesprochen hat. Ohne ausdrückliche
Genehmigung des Arbeitgebers ist ein Arbeitnehmer nicht befugt, über einen betrieblichen Internetzugang in größerem Umfang im
Internet zu surfen.
Nach einem Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt/M. kann gegenüber dem Arbeitnehmer auch ohne Abmahnung eine verhaltensbedingte Kündigung
ausgesprochen werden, wenn dieser ausschweifend systematisch das Internet ohne Genehmigung des Arbeitgebers privat nutzt. (ArbG Frankfurt/M.,
Urt. v. 2.1.2002 2 Ca 5340/01; rkr.)
Anmerkung: Es sei darauf hingewiesen, dass bei einer Duldung die Gefahr einer betrieblichen Übung entsteht, mit der Folge, dass
der Arbeitnehmer dann einen vertraglichen Anspruch auf die private Nutzung des Internets erlangt. Es ist daher ratsam hier eine klare
betriebliche Regelung zu schaffen.
Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung und Gewähr für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden. Aufgrund der teilweise verkürzten Darstellungen und der individuellen Besonderheiten jedes Einzelfalls können und sollen die Ausführungen zudem keine persönliche Beratung ersetzen.
Inhalt ausdrucken
zurück zum Inhaltsverzeichnis
Haben Sie Fragen zu dem Beitrag? Sprechen Sie uns an!
Per E-Mail oder telefonisch unter 0385 4807755